Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden
pro 1. Dezember 2024
Artikel 1. Definitionen
In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die nachstehenden Begriffe, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, folgende Bedeutung:
- Kunde: Die natürliche oder juristische Person, die im Rahmen ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit handelt und einen Vertrag mit Nuvama abschließt.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen: Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verträge und Lieferungen von Nuvama.
- DSGVO: Die Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679)
- Dienstleistungen: Tätigkeiten, die von Nuvama auf Wunsch des Kunden durchgeführt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Mischen, Abfüllen, Verpacken und Entwickeln von Produkten.
- Rohstoffe: Die vom Kunden gelieferten Materialien, Zutaten oder sonstigen Komponenten, die von Nuvama verarbeitet werden sollen.
- Incoterms® 2020: Die internationalen Lieferbedingungen, die die Rechte und Pflichten der Parteien in Bezug auf Transport und Lieferung festlegen.
- Zutaten: Stoffe oder Materialien, die zur Verwendung in oder als Bestandteil von Lebensmitteln bestimmt sind und vom Kunden oder von Nuvama geliefert werden.
- Geistige Eigentumsrechte: Alle Rechte in Bezug auf Produkte, Formeln, Designs, Prozesse und andere von Nuvama entwickelte Materialien oder Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Patente, Marken, Designrechte und Geschäftsgeheimnisse.
- Kundenspezifische Produkte: Produkte, die von Nuvama speziell auf Anfrage und nach den Vorgaben des Kunden entwickelt, hergestellt und geliefert werden.
- Nuvama: Nuvama BV, die Nutzerin dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, hat ihren Sitz in Nagelpoelweg 5, 7333 NZ Apeldoorn, Niederlande, und ist bei der Handelskammer unter der Nummer 72023732 eingetragen.
- Vereinbarung: Jede zwischen Nuvama und dem Kunden geschlossene Vereinbarung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen.
- Höhere Gewalt: Jeder Umstand, der außerhalb der Kontrolle von Nuvama liegt und die Erfüllung des Vertrags, wie in Artikel 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert, vorübergehend oder dauerhaft verhindert.
- Parteien: Nuvama und der Kunde gemeinsam.
- Personenbezogene Daten: Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
- Produkte: Sämtliche von Nuvama gelieferten Waren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Nahrungsergänzungsmittel, Diätprodukte, Sportnahrung, Abnehmprodukte, Mahlzeitenersatzprodukte und ähnliche Artikel.
- Rezepte: Rezepte für die Entwicklung von, aber nicht ausschließlich, Nahrungsergänzungsmitteln, Diätprodukten, Sportnahrung, Produkten zur Gewichtsreduktion und Mahlzeitenersatzprodukten.
- Schriftlich: Unter „schriftlich“ versteht man die Kommunikation per Brief, E-Mail oder einem anderen elektronischen Kommunikationsmittel, das zur Aufzeichnung des Inhalts geeignet ist. Mündliche Vereinbarungen sind hiervon ausgenommen.
- Verpackungsmaterialien: Materialien wie Beutel, Kanister, Verschlusskappen und Etiketten mit Produktinformationen, die vom Kunden oder von Nuvama bereitgestellt werden.
Artikel 2. Anwendungsbereich und Abweichungen
2.1. Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
2.1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verträge und Lieferungen.
von Produkten und/oder Dienstleistungen von Nuvama.
2.1.2. Abweichende oder ergänzende Bedingungen, einschließlich der Einkaufsbedingungen des Kunden, werden ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Ablehnung erfolgt nur, wenn Nuvama die Annahme schriftlich bestätigt. Eine solche Annahme gilt
ausschließlich für die jeweilige Vereinbarung, für die die Abweichung vereinbart wurde.
2.1.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Vereinbarungen zwischen den Parteien, es sei denn
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
2.2. Angebote und Sonderanfertigungen
2.2.1. Bei Vereinbarungen über Sonderanfertigungen gilt Nuvama zu Beginn der
Der vereinbarte Zeitraum wird mit einem Angebot mit Festpreisen für diesen Zeitraum erstellt, vorbehaltlich
Veränderungen bei den Rohstoff- oder Produktionskosten.
2.2.2. Falls während der Laufzeit eines Vertrags die Kosten für Rohstoffe, Transport oder andere wesentliche Kosten steigen
Sollten die Komponenten um mehr als 10 % teurer werden, behält sich Nuvama das Recht vor, diese Preiserhöhung weiterzugeben.
Die Berechnung erfolgt. Der Kunde wird darüber schriftlich informiert und erhält eine Anpassungsfrist von
mindestens 14 Tage.
2.3. Akzeptanz von Änderungen
Stimmt der Kunde der Weitergabe gemäß Artikel 2.2.2 nicht zu, so ist der Kunde
berechtigt, den Vertrag innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Kündigung schriftlich zu kündigen, ohne
weitere Verpflichtungen gegenüber Nuvama.
2.4. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
2.4.1. Nuvama behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern oder zu ergänzen.
2.4.2. Die jeweils aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird mindestens 14 Tage vor ihrem Inkrafttreten zur Verfügung gestellt.
Dem Kunden wird dies schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist,
Die geänderten Geschäftsbedingungen gelten als angenommen.
Artikel 3. Angebote und Kostenvoranschläge
3.1. Gültigkeit von Zitaten
3.1.1. Alle Angebote von Nuvama erfolgen ausschließlich schriftlich und sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
erwähnt
3.1.2. Ein Angebot ist 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Gültigkeit des Angebots.
Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot automatisch und ohne jegliche Verpflichtung für Nuvama.
3.2. Abschluss des Abkommens
3.2.1. Ein Vertrag kommt zustande, nachdem der Kunde dem Angebot und Nuvama schriftlich zugestimmt hat.
hat dies schriftlich bestätigt.
3.2.2. Weicht die Annahme des Kunden vom Angebot ab, kommt der Vertrag nur zustande, wenn
Nuvama stimmt diesen Abweichungen schriftlich zu.
3.3. Änderungen oder Rücknahme von Angeboten
3.3.1. Nuvama behält sich das Recht vor, Angebote zu ändern oder zurückzuziehen, solange keine Vereinbarung besteht.
ist entstanden.
3.3.2. Werden Änderungen an einem Angebot vorgenommen, wird ein geändertes Angebot bereitgestellt, mit dem
Das vorherige Angebot ist abgelaufen.
3.4. Einschränkungen und Bedingungen
3.4.1. Angebote basieren auf den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Preisen und Konditionen, einschließlich der Verfügbarkeit von
Rohstoffe und Produkte.
3.4.2. Nuvama behält sich das Recht vor, Angebote bei unerwarteten Änderungen anzupassen.
Rohstoffpreise, Transportkosten oder andere externe Faktoren treten vor Abschluss des Projekts auf.
Vereinbarung.
Artikel 4. Lieferung und Übergang der Gefahr
4.1 Lieferbedingungen
4.1.1. Alle Lieferungen erfolgen gemäß den vereinbarten Lieferbedingungen, wie sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind.
Auftragsbestätigung
4.1.2. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung gemäß der Incoterms® 2020-Bedingung „Ex Works“.
(EXW) von der Adresse Nuvama, Nagelpoelweg 5, 7333 NZ Apeldoorn, Niederlande.
4.1.3. Für kundenspezifisch angefertigte Produkte und Dienstleistungen kann eine abweichende Liefervereinbarung getroffen werden,
wird in der Auftragsbestätigung ausdrücklich angegeben.
4.2. Risikotransfer
4.2.1. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte geht in dem Moment auf den Kunden über, in dem die
Die Produkte werden dem Kunden oder seinem Spediteur zur Verfügung gestellt.
4.2.2. Falls Nuvama auf Wunsch des Kunden einen Transport organisiert, erfolgt dies ausschließlich auf dessen Kosten und
Das Risiko trägt der Käufer, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
4.3. Vom Kunden gelieferte Rohstoffe und Materialien
4.3.1. Wenn der Kunde seine eigenen Rohstoffe, Zutaten oder Verpackungsmaterialien zur Verarbeitung durch
Nuvama, der Kunde, hat sicherzustellen, dass diese den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.
Qualitätsanforderungen und geltende Gesetze und Vorschriften.
4.3.2. Nuvama ist nicht verantwortlich für und übernimmt keinerlei Haftung in Bezug auf:
a. Die Qualität, Sicherheit oder Eignung der vom Kunden gelieferten Rohstoffe, Zutaten oder sonstigen Bestandteile
Verpackungsmaterialien.
b. Schäden, Verluste oder Mängel, die auf Fehler in den vom Kunden gelieferten Materialien zurückzuführen sind.
4.3.3. Jegliche Verzögerungen, Mehrkosten oder Schäden, die durch die Nichteinhaltung der gelieferten
Materialien, die nicht den vereinbarten Spezifikationen entsprechen, gehen vollständig zu Lasten des Kunden.
4.4. Lieferzeiten
4.4.1. Die Lieferzeiten werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben, sind jedoch unverbindlich.
Die Lieferzeit berechtigt den Kunden nicht zu einer Entschädigung oder zur Auflösung des Vertrags, es sei denn
Es handelt sich um einen Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Nuvama.
4.4.2. Nuvama wird den Kunden so schnell wie möglich informieren, falls sich ein Liefertermin als nicht realisierbar erweist.
4.5. Teillieferungen
4.5.1. Nuvama behält sich das Recht vor, Bestellungen in Teillieferungen auszuliefern, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
vereinbart
4.5.2. Bei Teillieferungen ist Nuvama berechtigt, separate Rechnungen zu stellen und für jede Rechnung eine Zahlung zu verlangen.
Teil geliefert.
4.6. Prüfung und Abnahme
4.6.1. Der Kunde muss die Lieferung bei Erhalt auf sichtbare Mängel, Ungenauigkeiten oder Fehler überprüfen.
Mängel. Etwaige Mängel müssen Nuvama innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt schriftlich gemeldet werden.
gemeldet werden.
4.6.2. Erfolgt innerhalb der festgelegten Frist keine Mitteilung, gilt die Lieferung als genehmigt und
akzeptiert.
Artikel 5. Preise und Zahlungsbedingungen
5.1. Preise
5.1.1. Alle von Nuvama angegebenen Preise verstehen sich in Euro, exklusive Mehrwertsteuer, sonstiger Steuern, Abgaben und zusätzlicher Gebühren.
Kosten wie Transport- und Versicherungskosten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
5.1.2. Bei Sonderanfertigungen werden die Preise auf Basis der vereinbarten Spezifikationen und Anforderungen festgelegt.
des Kunden. Änderungen dieser Spezifikationen können zu Preisanpassungen führen.
5.1.3. Nuvama behält sich das Recht vor, die Preise jährlich auf der Grundlage von Kostenänderungen anzupassen.
Rohstoffe, Transport, Energie oder andere relevante Faktoren.
5.2. Zahlungsbedingungen
5.2.1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist die Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt vollständig zu leisten.
Rechnungsdatum.
5.2.2. Für Sonderanfertigungen gelten abweichende Zahlungsbedingungen:
a. 40 % des vereinbarten Preises müssen vor Produktionsbeginn bezahlt werden.
b. 50 % sind während der Produktion zu einem im Angebot oder Vertrag vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen.
c. Die restlichen 10 % müssen vor der Lieferung der Produkte bezahlt werden.
5.2.3. Alle Zahlungen müssen auf ein von Nuvama benanntes Bankkonto und in der angegebenen Währung erfolgen.
auf der Rechnung erwähnt.
5.3. Zahlungsverzug
5.3.1. Zahlt der Kunde nicht innerhalb der vereinbarten Frist, gerät er kraft Gesetzes in Verzug und es werden ihm entsprechende Maßnahmen auferlegt.
Es fallen Zinsen in Höhe von 1 % pro Monat an, es sei denn, der gesetzliche (handelsübliche) Zinssatz ist höher.
5.3.2. Sämtliche angemessenen Kosten, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, die Nuvama im Zusammenhang mit der Erlangung der Zahlung entstanden sind,
Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Kunde.
5.4. Aussetzung und Beibehaltung des Eigentums
5.4.1. Nuvama ist zur Erfüllung des Vertrags, einschließlich der Lieferung von Produkten und/oder der
Die Erbringung der Dienstleistungen wird ausgesetzt, solange die Zahlungen nicht vollständig beglichen sind.
5.4.2. Das Eigentum an den Produkten verbleibt bis zur vollständigen Bezahlung, einschließlich etwaiger Zinsen, bei Nuvama.
Die Kosten wurden erhalten.
5.4.3. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für vom Kunden gelieferte Produkte, die seitdem
wurden von Nuvama bearbeitet, bis die vollständige Zahlung aller ausstehenden Forderungen durch den Kunden erfolgt ist
fand statt
5.5. Korrekturen und Änderungen
Sollte sich nach Abschluss des Vertrags herausstellen, dass bei den angegebenen Preisen oder
Nuvama behält sich das Recht vor, Rechnungen zu korrigieren und den Kunden darüber schriftlich zu informieren.
Artikel 6. Garantie
6.1. Gewährleistung für von Nuvama gelieferte Produkte
6.1.1. Nuvama garantiert, dass die von ihr gelieferten Produkte den vereinbarten Spezifikationen entsprechen und mit
alle anwendbaren rechtlichen Anforderungen und Vorschriften in Bezug auf Produkte für den menschlichen Verzehr.
6.1.2. Die Gewährleistung gilt nur für Mängel, die direkt auf Herstellungs- oder Verarbeitungsfehler zurückzuführen sind.
von Nuvama und gilt nicht für Mängel, die durch äußere Einflüsse oder unsachgemäße Verwendung durch den Kunden verursacht wurden.
6.1.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
6.2. Vom Kunden gelieferte Rohstoffe, Zutaten und Materialien
6.2.1. Der Kunde garantiert, dass alle gelieferten Rohstoffe, Zutaten und Verpackungsmaterialien (wie z. B. Säcke,
Dosen, Verschlusskappen) und Etiketten mit Produktinformationen entsprechen allen geltenden gesetzlichen Anforderungen und
Qualitätsstandards.
6.2.2. Wenn Nuvama begründete Gründe für die Annahme hat, dass die gelieferten Materialien nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen
Wenn die Anforderungen nicht erfüllt werden, behält sich Nuvama das Recht vor:
a. Die Verarbeitung oder Produktion wird ausgesetzt, bis die Konformität nachgewiesen ist.
b. Die Vereinbarung ganz oder teilweise ohne jegliche Haftung gegenüber dem Kunden zu kündigen.
c. Jegliche Verzögerungen, Ausfallzeiten oder zusätzliche Kosten, die durch nicht konforme gelieferte Materialien entstehen, werden
vollständig an den Kunden weitergeleitet.
6.3. Verantwortung für das Endergebnis
6.3.1. Da es sich beim Endergebnis um Produkte für den menschlichen Verzehr handelt, trägt der Käufer die Verantwortung.
um sicherzustellen, dass alle von ihm gelieferten Materialien den geltenden Gesetzen und Vorschriften uneingeschränkt entsprechen.
einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lebensmittelsicherheits- und Kennzeichnungsvorschriften.
6.3.2. Nuvama übernimmt keine Haftung für Schäden oder Ansprüche, die aus Mängeln der Produkte durch den/die/das Produkt entstehen.
Vom Kunden bereitgestellte Materialien.
6.3.3. .
Artikel 7. Höhere Gewalt
7.1. Definition von höherer Gewalt
Höhere Gewalt wird als jeder Umstand verstanden, der außerhalb der Kontrolle von Nuvama liegt, ob vorhersehbar oder nicht.
Die Erfüllung des Vertrags kann vorübergehend oder dauerhaft verhindert werden. Dies umfasst unter anderem Folgendes:
a. Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben oder extreme Wetterbedingungen.
b. Brände, Explosionen oder andere Katastrophen in den Produktions- oder Lageranlagen von Nuvama.
c. Arbeitskonflikte, Streiks oder Arbeitsniederlegungen, sei es bei Nuvama oder bei Dritten.
d. Krieg, Kriegsgefahr, Terrorismus oder soziale Unruhen.
e. Unvorhergesehene Transporthindernisse, wie z. B. Straßenblockaden, Verzögerungen in der Logistikkette oder Störungen bei
Fluggesellschaften.
f. Nichtlieferung, verspätete Lieferung oder mangelhafte Lieferung von Rohstoffen, Zutaten oder Materialien durch
Lieferanten.
g. Staatliche Maßnahmen wie Embargos, Import- oder Exportbeschränkungen oder Vorschriften, die die Produktion oder
wirkt sich auf die Lieferung aus.
7.2. Folgen höherer Gewalt
7.2.1. Im Falle höherer Gewalt werden die Verpflichtungen von Nuvama für die Dauer des Ereignisses ausgesetzt.
Es handelt sich um einen Fall höherer Gewalt, für den Nuvama jedoch nicht für etwaige daraus entstehende Schäden haftet.
7.2.2. Dauert die Situation höherer Gewalt länger als 30 Tage an, haben sowohl Nuvama als auch der Kunde das Recht dazu.
den Vertrag schriftlich zu kündigen, ohne dass eine Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung besteht.
7.3. Kündigung aufgrund höherer Gewalt
7.3.1. Wird der Vertrag aufgrund höherer Gewalt gekündigt, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.
Beträge, die für nicht gelieferte Produkte oder Dienstleistungen gezahlt wurden, abzüglich aller von Nuvama gezahlten Beträge.
entstandene Kosten.
7.3.2. Nuvama behält sich das Recht vor, die Bezahlung bereits erbrachter Leistungen zu verlangen.
Artikel 8. Geistiges Eigentum
8.1. Eigentum an Formulierungen und Entwicklungen durch Nuvama
8.1.1. Sämtliche Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf von Nuvama entwickelte Arzneimittellisten und Produkte,
Entwürfe, Dokumentationen, Prozesse und andere Materialien oder Informationen bleiben das ausschließliche Eigentum von
Nuvama, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist so auszulegen, als
als Übertragung von Rechten an geistigem Eigentum
8.1.2. Der Kunde erwirbt ausschließlich ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an dem geistigen Eigentum.
Die Eigentumsrechte an den von Nuvama gelieferten Produkten und/oder Dienstleistungen liegen ausschließlich bei
in Übereinstimmung mit der im Vertrag festgelegten beabsichtigten Anwendung.
8.2. Vom Kunden bereitgestellte Rezepte
8.2.1. Stellt der Kunde ein eigenes Rezept zur Verfügung, bleiben die Rechte an geistigem Eigentum an dem bereitgestellten Rezept bestehen.
Das Rezept bleibt Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt ihm jedoch ein unbeschränktes und unwiderrufliches Nutzungsrecht ein.
an den geistigen Eigentumsrechten in Bezug auf dieses Rezept, ausschließlich für die Ausführung der
Vereinbarung.
8.2.2. Der Kunde garantiert, dass die gelieferten Rezepte (bzw. die geistigen Eigentumsrechte an dem Rezept) keine Rechte Dritter verletzen.
verletzt die Rechte Dritter und stellt Nuvama in vollem Umfang von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit
solche Verstöße.
8.3. Nutzung des geistigen Eigentums durch den Kunden
Dem Kunden ist es ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Nuvama nicht gestattet:
a. Die von Nuvama entwickelten Formulierungen oder Produkte dürfen nicht vervielfältigt, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
andernfalls zur kommerziellen Nutzung.
b. Marken (einschließlich Bild- und Wortmarken sowie Kombinationen davon) oder andere Kennzeichen
Zur Verwendung mit Nuvama..
8.4. Strafklausel für unrechtmäßige Nutzung
8.4.1. Bei Feststellung einer rechtswidrigen oder unsachgemäßen Nutzung der geistigen Eigentumsrechte von Nuvama durch
Der Kunde schuldet Nuvama eine sofort fällige und zahlbare Vertragsstrafe in Höhe von 50.000 € pro Verstoß.
Die Strafe erhöht sich um 5.000 € für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert.
8.4.2. Durch die Zahlung der Geldbuße verzichtet Nuvama auf das Recht auf vollständigen Schadensersatz für den tatsächlich entstandenen Schaden.
Die Geltendmachung dieses Schadens erfolgt ohne Präjudiz. Die Höhe des Schadens wird vom zuständigen Gericht im Rahmen eines Gerichtsverfahrens festgelegt.
8.5. Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums durch Dritte
8.5.1. Der Kunde ist verpflichtet, Nuvama unverzüglich schriftlich über jede Verletzung der Rechte Dritter durch Dritte zu informieren.
Geistige Eigentumsrechte von Nuvama.
8.5.2. Nuvama behält sich das Recht vor, in solchen Fällen selbstständig rechtliche Schritte einzuleiten.
Verstöße und prüft, ob der Kunde daran beteiligt ist.
8.6. Rechte bei Beendigung des Vertrags
Mit Beendigung dieser Vereinbarung bleiben sämtliche geistigen Eigentumsrechte von Nuvama unberührt.
Der Kunde hat die Nutzung dieser geistigen Eigentumsrechte unverzüglich einzustellen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Vereinbarung vor.
Sofern nichts anderes vereinbart ist.
Artikel 9. Datenschutz und Datensicherheit
9.1. Verarbeitung von Geschäftsdaten
9.1.1. Nuvama verarbeitet ausschließlich personenbezogene Daten von Ansprechpartnern innerhalb der Organisation des Kunden.
wie Name, Position, geschäftliche Kontaktdaten und andere relevante Geschäftsinformationen.
9.1.2. Diese Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:
a. Die Durchführung des Vertrags zwischen Nuvama und dem Kunden.
b. Aufrechterhaltung der Geschäftskommunikation.
c. Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, wie z. B. steuerlicher oder administrativer Verpflichtungen.
9.1.3. Nuvama handelt hiermit in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderen anwendbaren Bestimmungen.
Gesetze und Vorschriften.
9.2. Verantwortung des Kunden
9.2.1. Stellt der Kunde personenbezogene Daten von Ansprechpartnern innerhalb seiner Organisation zur Verfügung,
Der Kunde bestätigt, dass diese Daten rechtmäßig erlangt wurden und Nuvama gemäß den geltenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt werden dürfen.
die DSGVO.
9.2.2. Der Kunde stellt Nuvama von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich interessierter Parteien und Aufsichtsbehörden, frei.
Behörden, im Hinblick auf die unrechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Kunden
bereitgestellt.
9.3. Datensicherheit
Nuvama ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der geschäftlichen personenbezogenen Daten.
um Kontakte vor Verlust, unbefugtem Zugriff oder jeder anderen Form von
unrechtmäßige Verarbeitung.
9.4. Aufbewahrungsfristen
9.4.1. Nuvama speichert personenbezogene Daten aus geschäftlichen Angelegenheiten nicht länger als für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, erforderlich ist.
erhoben oder wie gesetzlich vorgeschrieben.
9.4.2. Finanz- und Verwaltungsdaten unterliegen einer Aufbewahrungsfrist von 7 Jahren, sofern keine längere Frist gilt.
ist gesetzlich vorgeschrieben.
9.5. Rechte der betroffenen Personen
9.5.1. Ansprechpartner innerhalb der Organisation des Kunden können ihre Rechte gemäß der DSGVO geltend machen.
unter welcher:
a. Das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten.
b. Das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen.
9.5.2. Anfragen können über die im Vertrag angegebene Kontaktadresse von Nuvama oder unter folgender Adresse eingereicht werden:
Die Website. Nuvama wird diese Anfragen innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist bearbeiten.
Artikel 10. Haftung und Entschädigung
10.1. Haftungsbeschränkung
10.1.1. Die Haftung von Nuvama ist auf direkte Schäden beschränkt, die nachweislich auf eine Handlung zurückzuführen sind.
auf ein Versäumnis von Nuvama bei der Erfüllung des Vertrags zurückzuführen ist.
10.1.2. Nuvama haftet nicht für indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
a. Gewinnverlust, Umsatzeinbußen und/oder Einkommensverluste.
b. Geschäftliche Stagnation und/oder Verlust von Marktanteilen.
c. Folgeschäden und/oder Schäden, die aus Ansprüchen Dritter entstehen.
10.1.3. Die Gesamthaftung von Nuvama ist in allen Fällen auf den Rechnungsbetrag des jeweiligen Sachverhalts beschränkt.
Lieferung, aus der der Schaden unmittelbar entsteht, ohne Mehrwertsteuer, oder bis zu dem Betrag, den der Versicherer erstattet.
Nuvama wird ausgezahlt, wenn dieser Betrag niedriger ist.
10.2. Haftung für gelieferte Materialien
10.2.1. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die Eignung, Qualität und Rechtskonformität aller von ihm gelieferten Produkte.
Rohstoffe, Zutaten, Verpackungsmaterialien und Etiketten mit Produktinformationen wurden ihm geliefert.
10.2.2. Nuvama haftet nicht für:
a. Mängel oder Qualitätsprobleme an den vom Kunden gelieferten Materialien.
b. Schäden, die durch die Verarbeitung von fehlerhaften, verunreinigten oder nicht konformen Materialien verursacht werden.
c. Folgen von Produktionsverzögerungen, die durch verspätete Materiallieferungen seitens des Kunden verursacht werden.
10.2.3. Kosten, die durch Produktionsstillstände bei Nuvama aufgrund verspäteter Lieferungen oder fehlerhafter Produkte entstehen.
Die Materialkosten werden dem Kunden vollständig in Rechnung gestellt.
10.3. Konformität und rechtliche Anforderungen
10.3.1. .
10.3.2. Wenn Nuvama berechtigte Gründe für die Annahme hat, dass die vom Kunden gelieferten Materialien nicht
Sofern Nuvama die geltenden rechtlichen Anforderungen erfüllt, kann es:
a. Die Bearbeitung wird ausgesetzt, bis der Kunde nachweist, dass die Materialien den Anforderungen entsprechen.
b. Den Vertrag ganz oder teilweise ohne jegliche Haftung und/oder Verpflichtung gegenüber
Erstattung der Kosten an den Kunden.
10.4. Entschädigung durch den Kunden
Der Kunde stellt Nuvama vollständig von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich Aufsichtsbehörden, frei.
die eine Folge von Folgendem sind:
a. Mängel der vom Kunden gelieferten Rohstoffe, Zutaten, Verpackungsmaterialien oder Etiketten.
b. Nichteinhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften durch die gelieferten Materialien.
c. Ansprüche im Zusammenhang mit vom Kunden bereitgestellten Formulierungen oder Spezifikationen, die gegen Rechte Dritter verstoßen
Rechte Dritter an geistigem Eigentum oder die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen werden verletzt.
10.5. Strafklausel für unrechtmäßige Nutzung
10.5.1. Im Falle einer rechtswidrigen oder unsachgemäßen Verwendung von Produkten oder Materialien von Nuvama schuldet der Kunde Nuvama eine
Eine sofort fällige Geldstrafe von 50.000 € pro Verstoß, erhöht um 5.000 € für jeden weiteren Tag, an dem
Der Verstoß dauert an.
10.5.2. Mit der Zahlung der Geldbuße verzichtet Nuvama auf das Recht auf vollständigen Schadensersatz für den tatsächlich entstandenen Schaden.
Ohne Präjudiz. Die Höhe des Schadens wird vom zuständigen Gericht in einem Gerichtsverfahren festgestellt.
10.6. Verjährungsfrist
Ansprüche und Forderungen gegen Nuvama verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung der Ware beglichen werden.
Die Produkte wurden schriftlich eingereicht.
10.7. Höhere Gewalt
Nuvama haftet nicht für Mängel bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aufgrund von
Höhere Gewalt im Sinne von Artikel 7.
Artikel 11. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
11.1. Anwendbares Recht
11.1.1. Sämtliche Vereinbarungen, Angebote und Lieferungen zwischen Nuvama und dem Kunden unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.
anwendbares Recht.
11.1.2. Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
Das Wiener Kaufrechtsübereinkommen über bewegliche Sachen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
11.2. Streitbeilegung
11.2.1. Alle Streitigkeiten, die aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung zwischen Nuvama und dem Kunden entstehen.
wird zunächst dem zuständigen Gericht in dem Bezirk vorgelegt, in dem sich Nuvama befindet
gegründet
11.2.2. Die Parteien verpflichten sich, Streitigkeiten nach Treu und Glauben und, wenn möglich, durch Mediation beizulegen.
um die Angelegenheit zu klären, bevor sie ein Gerichtsverfahren einleiten.
11.3. Sprachversionen und Auslegung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind möglicherweise in mehreren Sprachen verfügbar. Im Falle von Abweichungen oder
Im Falle von Streitigkeiten über die Auslegung der Fassungen ist der niederländische Text maßgebend.
Artikel 12. Änderungen und Ergänzungen
12.1. Anwendbarkeit der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen
12.1.1. Für neue Angebote gilt stets die aktuellste Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Verträge und Lieferungen.
12.1.2. Die ursprünglichen Geschäftsbedingungen bleiben für laufende Verträge weiterhin gültig, es sei denn, der Kunde
Er stimmt den geänderten Geschäftsbedingungen schriftlich zu.
12.2. Zusätzliche Vereinbarungen
12.2.1. Zusätzliche Vereinbarungen oder Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn diese
wurden von beiden Parteien schriftlich vereinbart, unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 2.4.1 dieses Vertrags.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
12.2.2. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Zusatzvereinbarungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt Folgendes:
zusätzliche Vereinbarungen.
Artikel 13. Sonstige Bestimmungen
13.1. Trennbarkeit
13.1.1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem zuständigen Gericht für nichtig oder ungültig erklärt werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Richter, die übrigen Bestimmungen bleiben vollumfänglich in Kraft.
13.1.2. Die nichtige oder ungültige Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die der ursprünglichen Absicht entspricht.
Die Parteien werden so genau wie möglich angenähert, und die Rechtsgültigkeit ist gegeben.
13.2. Übertragung von Rechten und Pflichten
13.2.1. Nuvama ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag zu übertragen an
Dritte, sofern der Kunde schriftlich darüber informiert wird.
13.2.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte zu übertragen.
ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Nuvama.
13.3. Kein Verzicht auf Rechte
Das Versäumnis von Nuvama, eine Bestimmung oder ein Recht durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht dar.
Bestimmung in
13.4. Kommunikation
13.4.1. Sämtliche Mitteilungen, Anfragen oder sonstige Kommunikationen im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind
Die Mitteilung muss schriftlich per E-Mail oder Einschreiben an die im Vertrag angegebene Adresse erfolgen.
erwähnt
13.4.2. Elektronische Mitteilungen gelten als am Tag des Versands zugegangen, sofern nichts anderes angegeben wird.
Der Empfänger kann nachgewiesen werden.
13.5. Vollständige Vereinbarung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit dem Vertrag und etwaigen Zusatzvereinbarungen die
Diese Vereinbarung zwischen Nuvama und dem Kunden ersetzt alle vorherigen schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen.
Vereinbarungen zwischen den Parteien.