Allgemeine Geschäftsbedingungen für Geschäftskunden

pro 1. Dezember 2024

Artikel 1. Definitionen


In diesen Geschäftsbedingungen haben die nachstehenden Begriffe, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, die folgende Bedeutung:

  • Kunde: Die natürliche oder juristische Person, die im Rahmen ihrer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit handelt und einen Vertrag mit Nuvama abschließt.
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen: Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verträge und Lieferungen von Nuvama.
  • DSGVO: Die Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679)
  • Dienstleistungen: Tätigkeiten, die von Nuvama auf Wunsch des Kunden durchgeführt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Mischen, Abfüllen, Verpacken und Entwickeln von Produkten.
  • Rohstoffe: Die vom Käufer gelieferten Materialien, Zutaten oder sonstigen Komponenten, die von Nuvama verarbeitet werden sollen.
  • Incoterms® 2020: Die internationalen Lieferbedingungen, die die Rechte und Pflichten der Parteien während des Transports und der Lieferung festlegen.
  • Zutaten: Stoffe oder Materialien, die zur Verwendung in oder als Bestandteil von Lebensmitteln bestimmt sind, die vom Käufer geliefert oder von Nuvama geliefert werden.
  • Geistige Eigentumsrechte: Alle Rechte in Bezug auf Produkte, Formeln, Designs, Prozesse und andere von Nuvama entwickelte Materialien oder Informationen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Patente, Marken, Designrechte und Geschäftsgeheimnisse.
  • Kundenspezifische Produkte: Produkte, die von Nuvama speziell auf Anfrage und gemäß den Spezifikationen des Kunden entwickelt, hergestellt und geliefert werden.
  • Nuvama: Nuvama BV, die Nutzerin dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit Sitz in Nagelpoelweg 5, 7333 NZ Apeldoorn, Niederlande, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 72023732.
  • Vereinbarung: Jede zwischen Nuvama und dem Käufer geschlossene Vereinbarung, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen.
  • Höhere Gewalt: Jeder Umstand, der außerhalb der Kontrolle von Nuvama liegt und die Erfüllung des Vertrags, wie in Artikel 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert, vorübergehend oder dauerhaft verhindert.
  • Parteien: Nuvama und der Käufer gemeinsam.
  • Personenbezogene Daten: Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, im Sinne der Definition in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
  • Produkte: Sämtliche von Nuvama gelieferten Waren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Nahrungsergänzungsmittel, Diätprodukte, Sportnahrung, Abnehmprodukte, Mahlzeitenersatzprodukte und ähnliche Artikel.
  • Rezepte: Rezepte für die Entwicklung von, aber nicht ausschließlich, Nahrungsergänzungsmitteln, Diätprodukten, Sportnahrung, Abnehmprodukten und Mahlzeitenersatzprodukten.
  • Schriftlich: Schriftlich bedeutet die Kommunikation per Brief, E-Mail oder einem anderen elektronischen Kommunikationsmittel, das zur Aufzeichnung des Inhalts geeignet ist. Mündliche Vereinbarungen sind ausgeschlossen.
  • Verpackungsmaterialien: Materialien wie Beutel, Dosen, Siegel und Etiketten mit Produktinformationen, die vom Käufer oder von Nuvama bereitgestellt werden.


Artikel 2. Anwendungsbereich und Abweichungen

2.1. Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

2.1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote, Kostenvoranschläge, Verträge und Lieferungen.

von Produkten und/oder Dienstleistungen von Nuvama.

2.1.2. Abweichende oder zusätzliche Geschäftsbedingungen, einschließlich der Einkaufsbedingungen des Käufers, werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Ein Antrag wird abgelehnt, sofern er nicht schriftlich von Nuvama angenommen wird. Diese Annahme gilt

ausschließlich für die jeweilige Vereinbarung, für die die Abweichung vereinbart wurde.

2.1.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Vereinbarungen zwischen den Parteien, es sei denn

Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

2.2. Angebote und individuelle Anpassung

2.2.1. Bei Vereinbarungen über kundenspezifische Produkte wird Nuvama zu Beginn der

vereinbarter Zeitraum, erstellt ein Angebot mit Festpreisen für diesen Zeitraum, vorbehaltlich

Veränderungen bei den Rohstoff- oder Produktionskosten.

2.2.2. Wenn während der Laufzeit eines Vertrags die Kosten für Rohstoffe, Transport oder andere wesentliche Güter steigen

Sollte der Preis der Komponenten um mehr als 10 % steigen, behält sich Nuvama das Recht vor, diese Preiserhöhung weiterzugeben.

Die Berechnung erfolgt. Der Käufer wird darüber schriftlich informiert und erhält eine Anpassungsfrist von

mindestens 14 Tage.

2.3. Akzeptanz von Änderungen

Wenn der Käufer mit der Berechnung gemäß Artikel 2.2.2 nicht einverstanden ist, ist der Käufer

berechtigt, den Vertrag innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Kündigung schriftlich zu kündigen, ohne dass gegen geltendes Recht verstoßen wird.

weitere Verpflichtungen gegenüber Nuvama.

2.4. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

2.4.1. Nuvama behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern oder zu ergänzen.

2.4.2. Die jeweils aktuelle Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird mindestens 14 Tage vor ihrem Inkrafttreten verfügbar sein.

Dem Käufer wird dies schriftlich mitgeteilt. Widerspricht der Käufer nicht innerhalb dieser Frist,

Die geänderten Bedingungen gelten als angenommen.


Artikel 3. Angebote und Kostenvoranschläge

3.1. Gültigkeit von Zitaten

3.1.1. Alle Angebote von Nuvama erfolgen ausschließlich schriftlich und sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

erwähnt.

3.1.2. Ein Angebot ist 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist. Nach Ablauf dieser Frist verfällt die Gültigkeit des Angebots.

Nach Ablauf dieser Frist erlischt das Angebot automatisch und ohne jegliche Verpflichtung für Nuvama.

3.2. Zustandekommen des Abkommens

3.2.1. Ein Vertrag kommt zustande, nachdem der Käufer dem Angebot und Nuvama schriftlich zugestimmt hat.

hat dies schriftlich bestätigt.

3.2.2. Weicht die Annahme des Käufers vom Angebot ab, kommt der Vertrag nur zustande, wenn

Nuvama stimmt diesen Abweichungen schriftlich zu.

3.3. Änderungen oder Rücknahme von Angeboten

3.3.1. Nuvama behält sich das Recht vor, Angebote zu ändern oder zurückzuziehen, solange keine Vereinbarung getroffen wurde.

wurde erreicht.

3.3.2. Werden Änderungen an einem Angebot vorgenommen, wird ein geändertes Angebot erstellt, das

Das vorherige Angebot ist abgelaufen.

3.4. Einschränkungen und Bedingungen

3.4.1. Angebote basieren auf den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Preisen und Konditionen, einschließlich der Verfügbarkeit von

Rohstoffe und Produkte.

3.4.2. Nuvama behält sich das Recht vor, Angebote anzupassen, falls unerwartete Änderungen eintreten.

Rohstoffpreise, Transportkosten oder andere externe Faktoren treten vor Abschluss des Projekts auf.

Vereinbarung.


Artikel 4. Lieferung und Übergang der Gefahr

4.1 Lieferbedingungen

4.1.1. Alle Lieferungen erfolgen gemäß den vereinbarten Lieferbedingungen, wie sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind.

Auftragsbestätigung.

4.1.2. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, erfolgt die Lieferung gemäß der Incoterms® 2020-Bedingung „Ex Works“.

(EXW) ab Nuvamas Adresse, Nagelpoelweg 5, 7333 NZ Apeldoorn, Niederlande.

4.1.3. Für kundenspezifische Produkte und Dienstleistungen kann eine abweichende Liefervereinbarung getroffen werden,

wird in der Auftragsbestätigung ausdrücklich angegeben.

4.2. Risikotransfer

4.2.1. Die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte geht zum Zeitpunkt der Übergabe an den Käufer über.

Die Produkte werden dem Käufer oder seinem Spediteur zur Verfügung gestellt.

4.2.2. Falls Nuvama auf Wunsch des Käufers den Transport organisiert, erfolgt dies ausschließlich auf dessen Kosten und

Das Risiko trägt der Käufer, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

4.3. Vom Käufer gelieferte Rohstoffe und Materialien

4.3.1. Wenn der Käufer seine eigenen Rohstoffe, Zutaten oder Verpackungsmaterialien zur Verarbeitung durch

Nuvama, der Käufer muss sicherstellen, dass diese den vereinbarten Spezifikationen entsprechen.

Qualitätsanforderungen und geltende Gesetze und Vorschriften.

4.3.2. Nuvama ist nicht verantwortlich für und übernimmt keinerlei Haftung in Bezug auf:

a. Die Qualität, Sicherheit oder Eignung der Rohstoffe, Zutaten oder

Verpackungsmaterialien.

b. Schäden, Verluste oder Mängel, die auf Fehler in den vom Käufer gelieferten Materialien zurückzuführen sind.

4.3.3. Jegliche Verzögerungen, Mehrkosten oder Schäden, die durch die Nichteinhaltung der gelieferten

Die Kosten für die Materialien gemäß den vereinbarten Spezifikationen trägt vollständig der Käufer.

4.4. Lieferzeiten

4.4.1. Die Lieferzeiten werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben, sind aber nicht verbindlich. Überschreitung der Lieferzeit

Die Lieferfrist berechtigt den Käufer nicht zu einer Entschädigung oder zur Kündigung des Vertrags, es sei denn

Es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Nuvama vor.

4.4.2. Nuvama wird den Käufer so schnell wie möglich informieren, falls sich ein Liefertermin als nicht realisierbar erweist.

4.5. Teillieferungen

4.5.1. Nuvama behält sich das Recht vor, Bestellungen in Teillieferungen auszuliefern, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

vereinbart.

4.5.2. Bei Teillieferungen ist Nuvama berechtigt, separate Rechnungen zu stellen und die Zahlung für jede Teillieferung zu verlangen.

Teil geliefert.

4.6. Prüfung und Abnahme

4.6.1. Der Käufer hat die Lieferung bei Erhalt auf sichtbare Mängel, Ungenauigkeiten oder Fehler zu überprüfen.

Mängel. Etwaige Mängel müssen Nuvama innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt schriftlich gemeldet werden.

werden gemeldet.

4.6.2. Geht innerhalb der festgelegten Frist keine Mitteilung ein, gilt die Lieferung als genehmigt und

akzeptiert.


Artikel 5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1. Preise

5.1.1. Alle von Nuvama angegebenen Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich Mehrwertsteuer, sonstiger Steuern, Abgaben und zusätzlicher Gebühren.

Kosten wie Transport- und Versicherungskosten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

5.1.2. Bei Sonderanfertigungen werden die Preise auf Basis der vereinbarten Spezifikationen und Anforderungen festgelegt.

des Käufers. Änderungen dieser Spezifikationen können zu Preisanpassungen führen.

5.1.3. Nuvama behält sich das Recht vor, die Preise jährlich auf der Grundlage von Kostenänderungen anzupassen.

Rohstoffe, Transport, Energie oder andere relevante Faktoren.

5.2. Zahlungsbedingungen

5.2.1 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, ist die Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt vollständig zu leisten.

Rechnungsdatum.

5.2.2. Für Sonderanfertigungen gelten abweichende Zahlungsbedingungen:

a. 40 % des vereinbarten Preises müssen vor Produktionsbeginn bezahlt werden.

b. 50 % sind während der Produktion zu einem im Angebot oder Vertrag vereinbarten Zeitpunkt zu zahlen.

c. Die restlichen 10 % müssen vor der Lieferung der Produkte bezahlt werden.

5.2.3 Alle Zahlungen müssen auf ein von Nuvama benanntes Bankkonto und in der angegebenen Währung erfolgen.

Auf der Rechnung vermerkt.

5.3. Zahlungsverzug

5.3.1. Zahlt der Käufer nicht innerhalb der angegebenen Frist, gerät er kraft Gesetzes in Verzug und …

Die Zinsen betragen 1 % pro Monat, es sei denn, der gesetzliche (handelsübliche) Zinssatz ist höher.

5.3.2. Sämtliche angemessenen Kosten, sowohl gerichtliche als auch außergerichtliche, die Nuvama im Zusammenhang mit der Erlangung der Zahlung entstanden sind,

Die Kosten hierfür trägt ausschließlich der Käufer.

5.4. Aussetzung und Beibehaltung des Eigentums

5.4.1. Nuvama ist berechtigt, die Erfüllung des Vertrags, einschließlich der Lieferung von Produkten und/oder der

Die Erbringung der Dienstleistungen wird bis zur vollständigen Bezahlung ausgesetzt.

5.4.2. Das Eigentum an den Produkten verbleibt bei Nuvama, bis die vollständige Zahlung einschließlich etwaiger Zinsen und

Die Kosten wurden erhalten.

5.4.3. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für Produkte, die vom Käufer geliefert und inzwischen ausgeliefert wurden.

Die Bearbeitung erfolgt durch Nuvama bis zur vollständigen Bezahlung aller ausstehenden Forderungen durch den Käufer.

fand statt.

5.5. Korrekturen und Änderungen

Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass bei den angegebenen Preisen oder

Nuvama behält sich das Recht vor, Rechnungen zu korrigieren und den Käufer darüber schriftlich zu informieren.


Artikel 6. Garantie

6.1. Gewährleistung für von Nuvama gelieferte Produkte

6.1.1. Nuvama garantiert, dass die von ihr gelieferten Produkte den vereinbarten Spezifikationen entsprechen und

alle anwendbaren rechtlichen Anforderungen und Vorschriften in Bezug auf Produkte für den menschlichen Verzehr.

6.1.2. Die Gewährleistung gilt nur für Mängel, die eine direkte Folge von Produktions- oder Verarbeitungsfehlern sind.

von Nuvama und gilt nicht für Mängel, die durch äußere Einflüsse oder unsachgemäße Verwendung durch den Käufer verursacht wurden.

6.1.3. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate ab Lieferung, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

6.2. Vom Käufer gelieferte Rohstoffe, Zutaten und Materialien

6.2.1. Der Käufer garantiert, dass alle gelieferten Rohstoffe, Zutaten und Verpackungsmaterialien (wie z. B. Säcke,

Dosen, Siegel) und Produktinformationsetiketten entsprechen allen geltenden gesetzlichen Anforderungen und

Qualitätsstandards.

6.2.2. Wenn Nuvama begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die gelieferten Materialien nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen

Anforderungen, Nuvama behält sich das Recht vor:

a. Die Verarbeitung oder Produktion wird bis zum Nachweis der Konformität ausgesetzt.

b. Die Vereinbarung ganz oder teilweise ohne Haftung gegenüber dem Käufer kündigen.

c. Jegliche Verzögerungen, Ausfallzeiten oder zusätzliche Kosten, die durch nicht konforme gelieferte Materialien entstehen, werden

Die Kosten hierfür trägt der Käufer.

6.3. Verantwortung für das Endergebnis

6.3.1. Da es sich beim Endergebnis um Produkte für den menschlichen Verzehr handelt, trägt der Käufer die Verantwortung

um sicherzustellen, dass alle von ihm gelieferten Materialien den geltenden Gesetzen und Vorschriften uneingeschränkt entsprechen.

einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lebensmittelsicherheits- und Kennzeichnungsvorschriften.

6.3.2. Nuvama übernimmt keine Haftung für Schäden oder Ansprüche, die aus Mängeln der

Materialien werden vom Käufer gestellt.

6.3.3. .


Artikel 7. Höhere Gewalt

7.1. Definition von höherer Gewalt

Höhere Gewalt bezeichnet jeden Umstand, der außerhalb der Kontrolle von Nuvama liegt, unabhängig davon, ob er vorhersehbar war oder nicht.

Die Einhaltung der Vereinbarung wird vorübergehend oder dauerhaft verhindert. Dies umfasst unter anderem Folgendes:

a. Naturkatastrophen wie Überschwemmungen, Erdbeben oder extreme Wetterbedingungen.

b. Feuer, Explosion oder andere Katastrophen in den Produktions- oder Lageranlagen von Nuvama.

c. Arbeitskonflikte, Streiks oder Arbeitsniederlegungen, sowohl bei Nuvama als auch bei Dritten.

d. Krieg, Kriegsgefahr, Terrorismus oder soziale Unruhen.

e. Unvorhergesehene Transporthindernisse wie Straßensperren, Verzögerungen in der Logistikkette oder Störungen bei

Fluggesellschaften.

f. Nichtlieferung, verspätete Lieferung oder mangelhafte Lieferung von Rohstoffen, Zutaten oder Materialien durch

Lieferanten.

g. Staatliche Maßnahmen wie Embargos, Import- oder Exportbeschränkungen oder Vorschriften, die die Produktion oder

Lieferung betroffen.

7.2. Folgen höherer Gewalt

7.2.1. Im Falle höherer Gewalt werden die Verpflichtungen von Nuvama für die Dauer des Ereignisses ausgesetzt.

Es handelt sich um eine Situation höherer Gewalt, für die Nuvama jedoch nicht für etwaige daraus resultierende Schäden haftet.

7.2.2. Dauert die Situation höherer Gewalt länger als 30 Tage an, haben sowohl Nuvama als auch der Käufer das Recht dazu.

den Vertrag schriftlich zu kündigen, ohne dass eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadensersatz besteht.

7.3. Kündigung aufgrund höherer Gewalt

7.3.1 Wird der Vertrag aufgrund höherer Gewalt gekündigt, hat der Käufer Anspruch auf Rückerstattung der bereits geleisteten Zahlungen.

Beträge, die für nicht gelieferte Produkte oder Dienstleistungen gezahlt wurden, abzüglich aller von Nuvama geschuldeten Beträge.

Angefallene Kosten.

7.3.2. Nuvama behält sich das Recht vor, die Bezahlung bereits erbrachter Leistungen in Anspruch zu nehmen.


Artikel 8. Geistiges Eigentum

8.1. Eigentum an Rezepten und Entwicklungen bei Nuvama

8.1.1. Alle Rechte an geistigem Eigentum in Bezug auf Rezepte, Produkte,

Entwürfe, Dokumentationen, Prozesse und andere Materialien oder Informationen bleiben alleiniges Eigentum von

Nuvama, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Nichts in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann so ausgelegt werden, dass

als Übertragung der Rechte an geistigem Eigentum

8.1.2. Der Käufer erwirbt lediglich ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an dem geistigen Eigentum.

Die Eigentumsrechte an den von Nuvama angebotenen Produkten und/oder Dienstleistungen liegen ausschließlich bei

in Übereinstimmung mit der im Vertrag festgelegten beabsichtigten Anwendung.

8.2. Vom Käufer bereitgestellte Rezepte

8.2.1. Stellt der Käufer ein eigenes Rezept zur Verfügung, bleiben die Rechte an geistigem Eigentum an dem bereitgestellten Rezept bestehen.

Das Rezept verbleibt beim Käufer. Der Käufer räumt ihm jedoch ein unbeschränktes und unwiderrufliches Nutzungsrecht ein.

an den geistigen Eigentumsrechten in Bezug auf dieses Rezept, ausschließlich für die Ausführung der

Vereinbarung.

8.2.2. Der Käufer garantiert, dass die gelieferten (geistigen Eigentumsrechte an dem) Rezept keine Rechte Dritter verletzen.

stellt Nuvama von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit

solche Verstöße.

8.3. Nutzung des geistigen Eigentums durch den Käufer

Dem Käufer ist es nicht gestattet:

a. Die von Nuvama entwickelten Rezepte oder Produkte dürfen nicht vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht oder anderweitig genutzt werden.

ansonsten kommerziell nutzbar.

b. Marken (einschließlich Bild- und Wortmarken sowie Kombinationen davon) oder andere Kennzeichen

Zur Verwendung mit Nuvama..

8.4. Strafklausel für unrechtmäßige Nutzung

8.4.1. Wird eine rechtswidrige oder unsachgemäße Nutzung der geistigen Eigentumsrechte von Nuvama festgestellt,

Der Käufer schuldet Nuvama eine sofort fällige Geldstrafe von 50.000 € pro Verstoß.

Die Strafe erhöht sich um 5.000 € für jeden Tag, an dem der Verstoß andauert.

8.4.2. Die Zahlung der Geldbuße berührt nicht das Recht von Nuvama auf vollständigen Schadensersatz für tatsächlich entstandene Schäden.

Die Ansprüche können ohne Präjudiz geltend gemacht werden. Die Höhe des Schadensersatzes wird im Rahmen eines Gerichtsverfahrens vom zuständigen Gericht festgelegt.

8.5. Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums durch Dritte

8.5.1. Der Käufer ist verpflichtet, Nuvama unverzüglich schriftlich über jede Verletzung der Rechte Dritter durch Dritte zu informieren.

Geistige Eigentumsrechte von Nuvama.

8.5.2. Nuvama behält sich das Recht vor, selbstständig rechtliche Schritte gegen solche Personen einzuleiten.

prüft Verstöße und stellt fest, ob der Käufer beteiligt ist.

8.6. Rechte bei Beendigung des Vertrags

Mit Beendigung dieser Vereinbarung bleiben sämtliche geistigen Eigentumsrechte von Nuvama unberührt.

Der Käufer ist verpflichtet, die Nutzung dieser geistigen Eigentumsrechte unverzüglich einzustellen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

Sofern nichts anderes vereinbart ist.


Artikel 9. Datenschutz und Datensicherheit

9.1. Verarbeitung von Geschäftsdaten

9.1.1. Nuvama verarbeitet ausschließlich personenbezogene Daten von Ansprechpartnern innerhalb der Organisation des Kunden.

wie Name, Position, geschäftliche Kontaktdaten und andere relevante Geschäftsinformationen.

9.1.2. Diese Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:

a. Die Erfüllung des zwischen Nuvama und dem Käufer geschlossenen Vertrags.

b. Aufrechterhaltung der Geschäftskommunikation.

c. Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, wie z. B. steuerlicher oder administrativer Verpflichtungen.

9.1.3. Nuvama handelt hiermit in Übereinstimmung mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und anderen anwendbaren Bestimmungen.

Gesetze und Verordnungen.


9.2. Verantwortung des Käufers

9.2.1 Stellt der Kunde personenbezogene Daten von Ansprechpartnern innerhalb seiner Organisation zur Verfügung, garantiert der Kunde

Der Käufer bestätigt, dass diese rechtmäßig erworben wurden und Nuvama gemäß den geltenden Bestimmungen zur Verfügung gestellt werden dürfen.

die DSGVO.

9.2.2. Der Käufer stellt Nuvama von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der beteiligten Parteien und Aufsichtsbehörden, frei.

Behörden, hinsichtlich der unrechtmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten, die vom Kunden bereitgestellt wurden

bereitgestellt.

9.3. Datensicherheit

Nuvama ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der geschäftlichen personenbezogenen Daten.

um Kontakte vor Verlust, unbefugtem Zugriff oder jeder anderen Form von

unrechtmäßige Verarbeitung.

9.4. Aufbewahrungsfristen

9.4.1. Nuvama speichert geschäftliche personenbezogene Daten nicht länger als für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, erforderlich ist.

erhoben oder wie gesetzlich vorgeschrieben.

9.4.2. Finanz- und Verwaltungsdaten werden für einen Zeitraum von 7 Jahren aufbewahrt, sofern keine längere Aufbewahrungsfrist vereinbart wurde.

ist gesetzlich vorgeschrieben.

9.5. Rechte der betroffenen Personen

9.5.1. Ansprechpartner innerhalb der Organisation des Kunden können ihre Rechte gemäß der DSGVO geltend machen.

unter welcher:

a. Das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten.

b. Das Recht, der Verarbeitung zu widersprechen.

9.5.2. Anfragen können über die im Vertrag angegebene Kontaktadresse von Nuvama oder unter folgender Adresse eingereicht werden:

Die Website. Nuvama wird diese Anfragen innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist bearbeiten.

Artikel 10. Haftung und Entschädigung

10.1. Haftungsbeschränkung

10.1.1 Die Haftung von Nuvama ist auf direkte Schäden beschränkt, die nachweislich auf eine Handlung zurückzuführen sind.

auf Nuvama zurückzuführende Mängel bei der Erfüllung des Abkommens.

10.1.2. Nuvama haftet nicht für indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

a. Gewinnverluste, Umsatzeinbußen und/oder Einkommensverluste.

b. Geschäftliche Stagnation und/oder Verlust von Marktanteilen.

c. Folgeschäden und/oder Schäden, die aus Ansprüchen Dritter resultieren.

10.1.3. Die Gesamthaftung von Nuvama ist in allen Fällen auf den Rechnungsbetrag des jeweiligen Sachverhalts beschränkt.

Lieferung, aus der der Schaden unmittelbar entsteht, ohne Mehrwertsteuer, oder bis zu dem vom Versicherer gezahlten Betrag

Nuvama wird ausgezahlt, wenn dieser Betrag niedriger ist.

10.2. Haftung für gelieferte Materialien

10.2.1. Der Käufer trägt die volle Verantwortung für die Eignung, Qualität und Rechtskonformität aller gelieferten Produkte.

Rohstoffe, Zutaten, Verpackungsmaterialien und Etiketten mit Produktinformationen wurden ihm geliefert.

10.2.2. Nuvama haftet nicht für:

a. Mängel oder Qualitätsprobleme an den vom Käufer gelieferten Materialien.

b. Schäden, die durch die Verarbeitung von fehlerhaften, verunreinigten oder nicht konformen Materialien verursacht werden.

c. Folgen von Produktionsverzögerungen aufgrund verspäteter Materiallieferungen seitens des Käufers.

10.2.3. Kosten, die durch Produktionsausfälle bei Nuvama aufgrund verspäteter Lieferungen oder fehlerhafter Produkte entstehen.

Die Materialkosten werden dem Käufer vollständig in Rechnung gestellt.

10.3. Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen

10.3.1. .

10.3.2. Wenn Nuvama begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die vom Käufer gelieferten Materialien nicht

Um den geltenden rechtlichen Bestimmungen zu entsprechen, kann Nuvama Folgendes tun:

a. Die Bearbeitung wird ausgesetzt, bis der Käufer nachweist, dass die Materialien den Anforderungen entsprechen.

b. Den Vertrag ganz oder teilweise ohne jegliche Haftung und/oder Verpflichtung gegenüber

Erstattung der Kosten an den Käufer.

10.4. Entschädigung durch den Käufer

Der Käufer stellt Nuvama vollständig von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich Aufsichtsbehörden, frei.

die eine Folge von Folgendem sind:

a. Mängel an den vom Käufer gelieferten Rohstoffen, Zutaten, Verpackungsmaterialien oder Etiketten.

b. Nichteinhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften durch die gelieferten Materialien.

c. Ansprüche im Zusammenhang mit vom Käufer bereitgestellten Rezepten oder Spezifikationen, die gegen geltendes Recht verstoßen

(Geistiges Eigentum) Rechte Dritter oder entsprechen nicht den gesetzlichen Bestimmungen.

10.5. Strafklausel für unrechtmäßige Nutzung

10.5.1. Im Falle einer rechtswidrigen oder unsachgemäßen Verwendung von Produkten oder Materialien von Nuvama schuldet der Käufer Nuvama eine

Eine sofort fällige Geldstrafe von 50.000 € pro Verstoß, erhöht um 5.000 € für jeden Tag, an dem

Der Verstoß dauert an.

10.5.2. Die Zahlung der Geldbuße berührt nicht das Recht von Nuvama auf vollständigen Schadensersatz für tatsächlich entstandene Schäden.

Die Schäden bleiben unberührt. Die Höhe des Schadens wird im Rahmen eines Gerichtsverfahrens vom zuständigen Gericht festgestellt.

10.6. Verjährungsfrist

Ansprüche und Zusagen gegenüber Nuvama verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung des Produkts geltend gemacht werden.

Die Produkte wurden schriftlich eingereicht.

10.7. Höhere Gewalt

Nuvama haftet nicht für die Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aufgrund von

Höhere Gewalt im Sinne von Artikel 7.


Artikel 11. Anwendbares Recht und Streitbeilegung

11.1. Anwendbares Recht

11.1.1 Sämtliche Vereinbarungen, Angebote und Lieferungen zwischen Nuvama und dem Käufer unterliegen ausschließlich niederländischem Recht.

anwendbares Recht.

11.1.2. Die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

Regelungen bezüglich beweglicher Sachen (Wiener Kaufrechtsübereinkommen) sind ausdrücklich ausgeschlossen.

11.2. Streitbeilegung

11.2.1. Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Vereinbarung zwischen Nuvama und dem Käufer ergeben

wird zunächst dem zuständigen Gericht in dem Bezirk vorgelegt, in dem sich Nuvama befindet

gegründet.

11.2.2. Die Parteien verpflichten sich, Streitigkeiten durch gegenseitige Konsultation und, wenn möglich, durch Mediation beizulegen.

um die Angelegenheit vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens zu klären.

11.3. Sprachversionen und Auslegung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind möglicherweise in mehreren Sprachen verfügbar. Im Falle von Abweichungen oder

Bei Auslegungsstreitigkeiten zwischen den Fassungen ist der niederländische Text maßgebend.


Artikel 12. Änderungen und Ergänzungen

12.1. Anwendbarkeit der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen

12.1.1. Für neue Angebote gilt stets die aktuellste Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Verträge und Lieferungen.

12.1.2. Die ursprünglichen Geschäftsbedingungen bleiben für bestehende Verträge weiterhin gültig, es sei denn, der Käufer

Die geänderten Geschäftsbedingungen müssen schriftlich akzeptiert werden.

12.2. Zusätzliche Vereinbarungen

12.2.1. Zusätzliche Vereinbarungen oder Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie

Von beiden Parteien schriftlich vereinbart, unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 2.4.1 dieses Vertrags

Allgemeine Geschäftsbedingungen

12.2.2. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Zusatzvereinbarungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt Folgendes:

zusätzliche Vereinbarungen.


Artikel 13. Sonstige Bestimmungen

13.1. Salvatorische Klausel

13.1.1. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen von einem zuständigen Gericht für nichtig oder ungültig erklärt werden,

Richter, die übrigen Bestimmungen bleiben uneingeschränkt in Kraft.

13.1.2. Die nichtige oder ungültige Bestimmung wird durch eine Bestimmung ersetzt, die der ursprünglichen Absicht entspricht.

Die Vereinbarung nähert sich den Parteien so genau wie möglich an und ist rechtsgültig.

13.2. Übertragung von Rechten und Pflichten

13.2.1. Nuvama ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag zu übertragen an

Dritte, vorausgesetzt, der Käufer wird hierüber schriftlich informiert.

13.2.2. Der Käufer ist nicht berechtigt, Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag an Dritte zu übertragen.

ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Nuvama.

13.3. Kein Verzicht auf Rechte

Das Versäumnis von Nuvama, eine Bestimmung oder ein Recht durchzusetzen, stellt keinen Verzicht auf dieses oder ein anderes Recht dar.

Bestimmung in.

13.4. Kommunikation

13.4.1. Sämtliche Mitteilungen, Anfragen oder sonstige Kommunikationen im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen.

Die Mitteilung muss schriftlich per E-Mail oder Einschreiben an die im Vertrag angegebene Adresse erfolgen.

erwähnt.

13.4.2. Elektronische Mitteilungen gelten als am Tag des Versands zugestellt, sofern nichts anderes angegeben ist.

Der Empfänger kann nachgewiesen werden.

13.5. Vollständige Vereinbarung

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden zusammen mit dem Vertrag und allen zusätzlichen Vereinbarungen die

Diese Vereinbarung zwischen Nuvama und dem Käufer stellt die gesamte Vereinbarung dar und ersetzt alle vorherigen schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen.

Vereinbarungen zwischen den Parteien.